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Windpark / Zulassungsverfahren / Öffentliche Auslegung

4. Oktober 2021 - 3. November 2021

„Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Ge-nehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 08.04.2020, in der mit Eingang am 11.08.2021 er-gänzten Fassung, die Naturwind Schwerin GmbH mit Sitz in 19055 Schwerin, Schelfstraße 35 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V150-5.6 mit einer Gesamt-bauhöhe von 241 m (WEA 3, WEA 6) und einer Windenergieanlage des Typs Vestas V136-4.2 mit einer Gesamtbauhöhe von 234 m (WEA 4) gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Die Standorte der beantragten Anlagen befinden sich im Vorschlagsgebiet für Windenergie-
anlagen Nr. N5/2017 „Rubkow“ im Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Gemeinde Rubkow.“

Quelle: https://www.uvp-verbund.de

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